Chronische Krankheiten: Definition, Abstufungen und Arten
Der Mediziner E. M. Waltz definiert chronische Krankheiten als „Ergebnis eines länger andauernden Prozesses degenerativer Veränderung somatischer oder psychischer Zustände“. Heilt eine Erkrankung nicht aus, wird sie chronisch.
Man unterscheidet zwischen akut und chronisch:
- Akute Erkrankungen kommen schnell zum Ausbruch und dauern durchschnittlich 3 bis 14 Tage an.
- Von einer chronischen Krankheit spricht man, wenn die Krankheit länger als 4 Wochen andauert.
In manchen Fällen ist eine Erkrankung als chronisch eingestuft und weist trotzdem akute Komponenten auf. So verläuft beispielsweise die Epilepsie bei Patienten chronisch mit akuten Anfällen. Chronisch ist jedoch nicht gleichbedeutend mit unheilbar. Etwa 20 Prozent aller Menschen in Deutschland leiden an einer chronischen Erkrankung, die unter Umständen tödlich endet.
Abstufungen chronischer Krankheiten
- perakut
Unter perakuten Erkrankungen versteht man spontan auftretende Krankheiten mit häufig tödlichem Ausgang. Dazu gehören beispielsweise Herzinfarkte oder Schlaganfälle. Sie enden innerhalb von 48 Stunden.
- subakut
Unter subakuten Krankheiten versteht man Erkrankungen, die mit einer Krankheitsdauer von zwei bis vier Wochen zwischen akut und chronisch liegen. Die Symptome dieser Patienten sind in vielen Fällen weniger heftig als bei akuten Erkrankungen.
- subchronisch
Subchronische Erkrankungen entsprechen der Dauer einer chronischen Erkrankung, zeichnen sich aber durch eine sehr abgeschwächte Symptomatik aus.
- chronisch-progredient
Bei dem Ausdruck chronisch-progredient handelt es sich um eine längerfristige Erkrankung. Die Beschwerden verschlimmern sich im Verlauf und in manchen Fällen kommen bei den Patienten neue Symptome hinzu.
- prolongiert
Bei einer untypisch langen Krankheitsdauer eines Patienten spricht man von prolongiert.
- transitorisch
Transitorische Erkrankungen sind vorübergehende Störungen.
„Schwerwiegend chronisch“
Eine weitere Einstufung wird von den gesetzlichen Krankenkassen vorgenommen. Sie bezeichnen unter bestimmten Voraussetzungen manche Krankheiten als „schwerwiegend chronisch“.
Diese Krankheiten müssen, anders als bei der rein medizinischen Definition:
- mindestens ein volles Jahr bestehen
- vierteljährlich eine ärztliche Behandlung erfahren
Der schwerwiegend chronische Patient ist darüber hinaus pflegebedürftig nach Pflegestufe 2 oder 3 und aufgrund der Krankheit zu mindestens 60 Prozent erwerbsgemindert oder behindert sein. Er benötigt kontinuierliche medizinische Versorgung, versucht man eine massive Verschlechterung der Lebensqualität oder sogar eine lebensbedrohliche Verschlechterung der Erkrankung zu verhindern. Bei Feststellung einer schwerwiegend chronischen Erkrankung verringert sich die Zuzahlungsgrenze.
Die häufigsten chronischen Krankheiten
- Lungenkrankheiten (Asthma bronchiale und COPD, chronische Bronhitis)
- Erkrankungen des Verdauungssystems (Morbus Crohn und Colitis ulcerosa, chronische Gastritis)
- neurologische Erkrankungen (Demenz, Epilepsie, Parkinson, Alzheimer oder Multiple Sklerose)
- Erkrankungen des Skeletts (Rheuma)
- Stoffwechselerkrankungen (Diabetes mellitus und Gicht)
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Koronare Herzkrankheit, Bluthochdruck oder Arteriosklerose)
- Frauenleiden (Endometriose)
- Suchterkrankungen (Alkoholismus)
- alle Arten von Krebserkrankungen
Vorsicht bei Flügen mit chronischen Krankheiten
Wenn einer eine Reise tut, dann kann er viel erzählen. So sagt es der Volksmund. Damit Sie bei Ihrer Rückkehr aus fernen Ländern nur Gutes über Ihre Gesundheit berichten, sollten Sie Ihre Reise gründlich vorbereiten. Das gilt besonders, wenn Sie an einer chronischen Erkrankung wie Venenproblemen, Diabetes oder einer Herzschwäche leiden.
Langstreckenflüge bedeuten immer eine erhöhte körperliche Belastung. Ursache ist die Flughöhe, deren belastende Auswirkungen auf den Organismus auch die modernste Technik nicht vollends kompensiert. So entspricht ein Mittel- und Langstreckenflug, bei dem das Flugzeug eine Flughöhe von gut 10.000 Meter erreicht, einem Aufenthalt auf einem 2.000 m hohen Berg. Bei Inlandsflügen erreicht man etwa 7.000 Meter Flughöhe.
Wirkungen der Flugbedingungen auf den Organismus
- geringerer Sauerstoffgehalt der Luft: schnellerer Herzschlag, Atemnot, Müdigkeit
- geringere Luftfeuchtigkeit: Austrocknung und Reizung der Atemwege
- geringerer Luftdruck: Ausdehnung von Luft im Körper mit Druck auf den Ohren, Blähungen, Atembeschwerden
- beengtes und langes Sitzen: Blutstau in den Beinvenen
- ungewohnte Nahrung: Verdauungsbeschwerden
In einigen Fällen kann das für Ihren Körper grundsätzlich zu viel sein, sodass Sie auf Langstreckenflüge verzichten.
Wann Sie nicht fliegen sollten
- bei allen akuten Erkrankungen
- bei einer schweren koronaren Herzerkrankung (KHK)
- bei einer fortgeschrittenen Herzoder Lungenschwäche mit starker Atemnot
- bei einer fortgeschrittenen Rechtsherz- oder Nierenschwäche mit Ödemen
- bei starken Durchblutungsstörungen des Gehirns mit ständigem Schwindel
Wie lange Sie nach einer Herz- oder Gefäßoperation (Bypass, Schrittmacher, Stent) und einem Herzinfarkt nicht fliegen dürfen, entscheidet Ihr Arzt. Als Regel gelten drei Monate. Falls Sie trotzdem fliegen wollen (z. B. aus dringenden familiären Gründen), nehmen Sie zuvor mit der Fluggesellschaft Kontakt auf. Dort erfahren Sie, unter welchen Bedingungen (Begleitperson, flugärztliches Attest) ein Flug ausnahmsweise möglich ist.
Vorsichtsmaßnahmen
- Diabetes
Essen Sie weniger, da die Verdauung während des Fluges verlangsamt ist. Bei Westflügen über mehrere Zeitzonen „verlängert“ sich der Tag und Sie benötigen eine zusätzliche Insulindosis sowie eine Extramahlzeit. Bei Flügen in den Osten verkürzt sich der Tag. Aus diesem Grund spritzen Sie zur nächsten Hauptmahlzeit weniger Insulin. Besprechen Sie die Details vorher mit Ihrem Hausarzt.
- Asthma
Chronisches Asthma gilt nicht als Flughindernis, solange Ihre Lungenfunktion nicht um mehr als 40 Prozent eingeschränkt ist (Spirometer-Test beim Arzt). Nehmen Sie trotzdem Ihre Notfallmedikamente (Inhalator, Spray) griffbereit im Handgepäck mit an Bord. Die niedrigere Luftfeuchtigkeit und das geringe Sauerstoffangebot provozieren unter Umständen die Anfälle.
- Hoher Blutdruck
Ein gut eingestellter, stabiler Bluthochdruck ist kein Reisehindernis. Als insulinpflichtiger Diabetiker besprechen Sie mit Ihrem Arzt, wie Sie Ihre Insulindosis anpassen. Flüge nach Westen verlängern den Tag, sodass Sie mehr Insulin benötigen. Flüge nach Osten bewirken das Gegenteil. Nord-Süd-Flüge (z. B. nach Südafrika) haben keinen Einfluss. Ihre Werte sollten seit einigen Monaten stabil sein. Wenn der Hochdruck lange Jahre besteht, kam es unter Umständen zu Veränderungen an der Netzhaut im Auge. Durch den niedrigen Kabinendruck besteht die Gefahr plötzlicher Einblutungen in die Netzhaut.
- Rheuma
Zeitverschiebung, ungewohntes Essen und die Klimaveränderung provozieren möglicherweise Schübe. Nehmen Sie daher vorsichtshalber Kortison mit. Beachten Sie auch hier die Zeitverschiebung in Bezug auf Ihre Medikamente.
Kompressionsstrümpfe schützen Sie vor einer Reisethrombose
Falls Sie bereits eine Thrombose hatten, Hormonpräparate einnehmen, rauchen oder übergewichtig sind, beraten Sie sich sechs Wochen vor Reiseantritt mit Ihrem Arzt über die richtige Thrombosevorbeugung beraten.
Diese Maßnahmen senken Ihr Thromboserisiko:
- Schlangengift-Therapie (Horvi-Therapie) oder Pilzpräparate nach Professor Enderlein und Omega-3-Fettsäuren (1 g als Fischölkapseln pro Tag), Beginn: sechs Wochen vor der Reise
- Heparinspritzen direkt vor dem Flug
- Stütz- oder Kompressionsstrümpfe während des Flugs
- Sitzplatz am Gang, damit Sie Ihre Beine besser ausstrecken
- leichte, fettarme Kost vor der Abreise
- viel trinken während des Flugs
Ziehen Sie für die Reise leichte Kleidung an, die nicht einschnürt.
Kein Ärger beim Zoll mit Medikamenten
Opiathaltige Schmerzmittel etwa gegen chronische Schmerzen, z.B. Krebsschmerzen, sowie Antidepressiva, Herzmittel, Kortisonpräparate und Insulin(besteck) dürfen Sie in die meisten Staaten nicht ohne ärztliche Bestätigung einführen. Dies gilt auch, wenn sie eindeutig für Ihren Eigenbedarf bestimmt sind. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein Attest in deutscher und englischer Sprache ausstellen, das die Notwendigkeit dieser Mittel für Sie bestätigt.
Für opiathaltige Medikamente benötigen Sie eine Spezialbescheinigung, die das Gesundheitsamt bestätigen muss. Das Formular erhalten Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, Tel.: 0228 / 20730, Fax: 0228 / 2075207. Sie können es sich aus dem Internet unter www.bfarm.de Service Formulare Betäubungsmittel herunterladen. Damit steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg!